Eine Hand überreicht vor dem Reichstag einer anderen Hand mehrere Euroscheine

Kein gesundes Unternehmen (wenn uns groß genug erscheint) sollte wegen Corona in die Insolvenz gehen....


Kein gesundes Unternehmen …wenn es uns groß genug erscheint… sollte wegen Corona in die Insolvenz gehen, kein Arbeitsplatz sollte verlorengehen. Wir spannen daher ein umfassendes Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen.

Spoiler Alarm: Ihr habt 7 Millionen Selbstständige und Kleinstunternehmen der Corona-Krise überlassen!

Auch wenn es sich dabei um kein Zitat handelt, so denke ich, dass es die beiden Bundesminister Olaf Scholz und Peter Altmaier auf der Corona Pressekonferenz am 13.03.2020 genauso hätten sagen müssen. Denn die vorgestellten Schutzmaßnahmen und Programme der Bundesregierung ca. 7 Millionen bleiben den Selbstständigen und Kleinstunternehmen in Deutschland verwehrt.

Bitte verstehe mich nicht falsch. Ich finde die Maßnahmen der Bundesregierung sind absolut wichtig und richtig. Es geht mir überhaupt nicht darum, dass wir die Größeren nicht schützen müssen. Ganz im Gegenteil. Die müssen auch gerettet werden.

Mein Punkt ist, dass es einfach nicht die Zeit für politischen Wahlkampf und Selbstdarstellung ist. Wie können die Bundesminister von Maßnahmen für alle betroffenen Unternehmen sprechen, während 7 Millionen Ein-Mann*Frau-Betriebe ihre Existenzen verlieren?

Doch das Schlimmste an dieser Rhetorik ist, dass die meisten Menschen denken, die Bundesregierung lässt wirklich alle Unternehmen unter ihren Schutzschild. “…aber da muss es doch auch was für Selbstständige geben”, sind die normalen Reaktionen von Menschen, die sich weniger für Wirtschaft interessieren. Fakt ist aber, dass die vorgestellten Maßnahmen ausschließlich den Unternehmen vorbehalten sind, die groß genug sind um sich Teil- und Vollzeit-Angestellte zu leisten.

Die beiden Bundesminister Olaf Scholz und Peter Altmaier stellen am 13.03.2020 die folgenden konkreten Maßnahmen mit den Worten vor: “Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, wird ein Schutzschild errichtet, der auf vier Säulen beruht

  1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren
  2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
  3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen
  4. Stärkung des Europäischen Zusammenhalts

Kurzarbeitergeld flexibilisieren

Grundsätzlich ist diese Maßnahme eine gute Idee. Jedoch sind es nur größere Unternehmen, die dieses in Anspruch nehmen können. Kleinstunternehmen und Selbstständigen, die lediglich 450 Euro Kräfte beschäftigen können, bleibt diese Maßnahme verwehrt.

Denn die konkreten Maßnahmen zur Flexibilisierung sind:

  • Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 Prozent
  • teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
  • vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit

Nun wurden schon die Maßnahmen angepasst und es wurde sogar die Leiharbeit mit aufgenommen. Nur frage ich mich, warum dann nicht auch die 7 Millionen Selbstständigen und Freiberufler*innen und Ein-Mann/Frau-Firmen in Deutschland?

Nur zur Erinnerung: Kurzarbeitergeld ist nicht die Unterstützung der Arbeitnehmer*innen, wie es viele denken. Kurzarbeitergeld ist die Erstattung der Lohn- und Gehaltskosten für das Unternehmen. Auf der einen Seite verzichten die Angestellten auf einen großen Teil ihres Nettogehalts (Kinderlose bekommen ca. 40% weniger, mit einem Kind ca. 33% etc.) Und die Regierung erstattet dem Unternehmen die Sozialabgaben und die verbleibenden 60% bzw. 67% vom Nettogehalt für sozialversicherungspflichte Mitarbeiter*innen.

Selbstständige sind aber keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten. Auch ihre 450 Euro Aushilfen sind durch die Bindung an die Sozialversicherungspflichtigkeit von dieser Maßnahme komplett ausgeschlossen geblieben.

Das sind meistens kleine Bars, Kneipen, Kioske, selbstständige Zusteller*innen von DHL, Hermes, DPD und wie die alle heißen, kleine Handwerksbetriebe, Kosmetiker*innen.

Während bei größeren Unternehmen fast die gesamten Lohnkosten von Angestellten und Staat getragen werden, und das Unternehmen so gut wie keine Lohnkosten in der Zeit hat, müssen die Ein-Mann/Frau-Firmen ihre Löhne /Gehälter zu 100% weiter tragen, da die Eigentümer*innen die einzigen Arbeitenden sind.

Ich konnte es nicht glauben, dass die Bundesminister die 7 Millionen Selbstständige einfach so vergessen haben. Also habe ich bei der Bundesagentur angerufen und habe nachgefragt, wie das für so einen Selbstständigen wäre.

Die nette Damen von der Bundesagentur für Arbeit hat wörtlich gesagt:”…da Ihr Schwager als Eigentümer per Gesetz als selbstständig gilt, gilt diese Maßnahme Kurzarbeitergeld für ihn nicht. Er kann aber HARZ IV beantragen, sofern er die Voraussetzungen dafür erfüllt…” weiter im Gespräch sagte die Dame:”… Nein, auch 450 Euro Aushilfen sind ebenfalls nicht sozialversicherungspflichtig und können daher nicht Kurarbeitergeld bekommen. Aber Aushilfen kann er ja jeder Zeit entlassen.

Wenn ich das mal übersetzten darf: Selbstständige, Freiberufler bzw. Ein-Mann*Frau-Firmen können, sofern sie pleite genug sind oder es mit der Zeit wurden, HARZ IV beantragen. Und ihre Aushilfen sind zu entlassen. Nach der Krise kann diese Berufsgruppe sich dann anstrengen neue gute Leute zu finden.

Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

Auch bei dieser Maßnahme haben wir das gleiche Spiel. Unternehmen die durch eine Steuerstundung kurzfristig mehr Geld zur Verfügung haben, sind in der Regel größere Unternehmen. Weil stunden, also später bezahlen, kann man nur die Summe, die auch als Steuerschuld anfällt.

Den Unternehmen denen das hilft, führen Lohnsteuer für ihre Arbeitnehmer*innen ab und haben auch sonst hohe Erträge. Schließlich zahlt man in Deutschland Steuern auf den Gewinn. Also auf die Summe, die nach Abzug der Kosten übrig bleibt. Was in der Regel bei Kleinstunternehmen nicht die Welt bedeutet.

Der Bundesfinanzminister stellte die folgenden Maßnahmen vor:

  • Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert.
  • Vorauszahlungen können leichter angepasst werden.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

Wie auch schon beim Kurzarbeitergeld ist diese Maßnahme sehr gut, wenn man die eigene Wirtschaft über die Krise hinweg stützen möchte. Diese Maßnahme lässt Mittelstand und Großbetriebe bestimmt schnell verschnaufen, um weitere Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Nur werden Steuern eben auf die Erfolge der Unternehmen gezahlt. Und wenn man bedenkt, dass Ein-Mann*Frau-Firmen meistens so viel verdienen, dass der oder die Selbstständige davon leben können aber für eine zweite Arbeitskraft reicht es oft nicht. Entsprechend gering ist dann auch die Steuerschuld.

Wenn die Steuerschuld hoch genug ist, dann ist das absolut hilfreich. Aber was soll ein Gastwirt mit 1000 – 2000 Euro machen, wenn seine Ladenpacht vermutlich höher sein wird?

Wie ich schon oben schrieb. Natürlich ist die Maßnahme für Mittelstand aufwärts wichtig und hilfreich. Aber man darf sich auch nicht als Bundesmister hinstellen und sagen, damit wird allen geholfen.

Aber auch bei dieser Maßnahme habe ich gleich mal direkt beim Finanzamt in Bremen nachgehakt. Einfach mal anrufen und fragen, wie das mit so einem Antrag auf Stundung läuft, kann nie schaden. Und da ich als Betriebswirt weiß, dass die Umsatzsteuer bei den Kleinstunternehmen am ehesten auf erkennbare Summen kommt, habe ich mich gleich mit der Umsatzsteuerabteilung verbinden lassen.

Auf meine simple Frage, wie das so ist mit der Stundung der Umsatzsteuervorauszahlung kam prompt eine Antwort: “oh nein! Das geht nicht, weil die Umsatzsteuer keine Steuer ist. Also wenigstens keine, die das jeweilige Unternehmen zahlt. Bei der Umsatzsteuer ist das Unternehmen nur Mittler. Schließlich zahlt nicht das Unternehmen die Steuer, sondern die Verbraucher. Aber das Unternehmen kann einen Antrag schriftlich einreichen. Doch Chancen sehe ich da nicht.

Und an dieser Stelle kann ich nur den Kopf schütteln. Fakt ist natürlich, dass der Finanzbeamte in seiner Logik irgendwie richtig liegt. Die Umsatzsteuer zahlen die Verbraucher, und die Unternehmen kassieren die als Mittler für die Finanzämter. Das ist natürlich was ganz anders als die Lohnsteuer. Denn die wird vom Mitarbeiter des Unternehmens gezahlt, was das Unternehmen bei der Lohnzahlung vom Monatslohn abzieht und für das Finanzamt kassiert.

Und das Eine darf gestundet werden, das Andere nicht.

Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen

Damit meinen die Bundesminister Kredite. Wobei so einfach ist das auch nicht, denn die KfW darf keine Direktkredite vergeben. Auch wenn die KfW unbegrenzte Kreditmittel bekommt, um die Wirtschaft zu stützen, müssen die Kredite über die Hausbank laufen.

Der genaue Wortlaut ist:

  • Viele Unternehmen und Betriebe leiden derzeit an unverschuldeten Umsatzrückgängen - entweder aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder durch signifikanten Nachfrage-Rückgang in zahlreichen Sektoren unserer Volkswirtschaft. Gleichzeitig können die laufenden Kosten oft gar nicht oder nur langsam abgebaut werden. Dies kann dazu führen, dass gesunde Unternehmen völlig unverschuldet in Finanznöte geraten, insbesondere was ihre Ausstattung mit liquiden Finanzmitteln angeht. Mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung sollen Unternehmen und Beschäftigte geschützt werden.

Wie schon oben angedeutet, handelt es sich bei den KfW Mitteln eigentlich immer nur um Bürgschaften an die Hausbank, damit die dem Unternehmen einen Kredit gewährt. Aber bitte denkt hier nicht, dass diese Darlehen zinsfrei wären. Es sind ganz normale Darlehensprozesse mit allen Dokumenten. Die letzten 2 Jahre Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, und so weiter.

An der Stelle merkt man schon mal, dass das nichts mit mal eben schnell zu tun hat.

In Bremen haben wir die Bremer Aufbaubank, was so eine Art Bremer KfW ist. Die haben in Bremen für Bremer Unternehmen eine “Task Force” eingerichtet, um schnell zu helfen. Aber schnell ist relativ.

Bei einem Telefonat mit der Task Force Abteilung sagte mir die Sachbearbeiterin: “es handelt sich hierbei um einen ganz normalen Kredit dessen Stundung für ein Jahr ausgesetzt wird. Das heißt, dass der Prozess ein paar Monate dauern wird. Das geht nicht von jetzt auf gleich.

Fazit

Ja der Staat tut viel, um Unternehmen vor der Corona Krise zu schützen, die Situation abzufedern. Der Wunsch ist, die Wucht der Krise so abzufedern und „schlafzuschicken“, um nach der Krise einfach aufzuwachen und da weiter zu machen, wo wir waren.

Aber Fakt ist auch, dass die Bundesregierung mal eben 7 Millionen Selbstständige und Ein-Mann*Frau-Firmen komplett vergessen hat.

Während der Staat sich beim Thema Kosten für Arbeitskraft auf die Sozialversicherungspflicht beruft, und damit nur größere Unternehmen in den Genuss der Schenkung der Lohnkosten kommen, werden Selbstständige komplett sich selbst überlassen.

Kurzfristige und zinsfreie Steuerdarlehen kommen auch nur bei den finanzstarken Unternehmen zum Tragen. Für die Kleinen bleibt nur der Hausbankkredit, der dann auch noch verzinst werden müsste. Aber viel wichtiger, erst mal müssen die kleinen den Kreditprozess von 1-2 Monaten überleben.

Wenn die Bundesregierung von Allen spricht, dann soll sie bitten auch danach handeln und nicht durch das gesetzliche Wirrwarr, eine Gruppe von 7 Millionen ausschließen und trotzdem das Gegenteil behaupten. Oder ganz einfach von „Allen, die der Bundesregierung als großgenug erscheinen“ sprechen.

Robert M. Dadanski

Geschrieben von: Robert M. Dadanski

Ausgebildeter Speditionskaufmann, staatl. geprüfter Betriebswirt der Logistik und Qualitätsmanager (IHK). Seit 2009 Geschäftsführer der vardea logistics. Seit Vereinsgründung 2016 im CSD Bremen aktiv.

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